Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Gehörlos sind Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt sowie Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn dazu schwere Sprachstörungen bestehen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren ist oder in der Kindheit erworben wurde.
Was sind Merkzeichen?
Funktionsstörungen infolge einer Behinderung, die als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen bedeutsam sind, werden durch Merkzeichen oder Merkmale im Schwerbehindertenausweis dargestellt.
Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) - Berlin